Fr.. Mai 29th, 2026
WaidhausFoto: Symbolbild

Gleich dreimal schlugen Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Donnerstag, 28. Mai 2026, bei Grenzkontrollen auf der A6 zu: Drei offene Haftbefehle wurden vollstreckt – zwei Männer traten unmittelbar eine Ersatzfreiheitsstrafe an.

Springmesser-Verurteilung holt 51-Jährigen ein

Am Donnerstagnachmittag kontrollierten Bundespolizisten an der A6 einen 51-jährigen Insassen eines Kleintransporters bei der Einreise nach Deutschland. Der Abgleich seiner Personalien mit dem polizeilichen Fahndungsbestand förderte eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Weiden zutage. Das Amtsgericht Weiden hatte den Mann im Vorjahr wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt – Grundlage war der Fund eines verbotenen Springmessers, das die Bundespolizei Waidhaus bereits im April 2025 bei einer früheren Einreisekontrolle bei ihm sichergestellt hatte. Da die offene Geldstrafe bislang nicht beglichen worden war, lag ein Vollstreckungshaftbefehl vor. Der 51-Jährige konnte die drohende Ersatzfreiheitsstrafe jedoch abwenden: Er beglich die ausstehenden Justizschulden in Höhe von 600 Euro vor Ort und durfte seine Reise fortsetzen.

Diebstahlsverurteilung: 33-Jähriger muss Haft antreten

Ebenfalls am Donnerstagnachmittag erzielte die Bundespolizei in Waidhaus den nächsten Fahndungstreffer. Ein 33-jähriger moldauischer Staatsbürger wurde bei der Einreise überprüft. Der Datenabgleich ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Würzburg wegen Diebstahls. Das Amtsgericht Kitzingen hatte ihn im März 2023 zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt. Da er den Betrag nicht aufbringen konnte, wurde er festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert, wo er eine mehrwöchige Ersatzfreiheitsstrafe absitzt.

Linienbus Prag–Barcelona: 38-Jähriger im Abendbus verhaftet

In den späten Abendstunden des gleichen Tages kontrollierten die Beamten einen 38-jährigen tschechischen Staatsbürger, der als Fahrgast eines internationalen Linienbusses auf der Strecke Prag–Barcelona nach Deutschland einreiste. Beim Abgleich seiner Personalien stellten die Einsatzkräfte einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden fest. Das Amtsgericht Pirna hatte den Mann im September 2024 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Da auch er die nötige Summe nicht aufbringen konnte, wurde er verhaftet und ebenfalls in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert.

Grenzkontrollen als wirksames Fahndungsinstrument

Der Einsatztag der Bundespolizei Waidhaus verdeutlicht einmal mehr, wie effektiv systematische Grenzkontrollen als Fahndungsinstrument wirken. Drei Haftbefehle an einem einzigen Tag, vollstreckt bei routinemäßigen Einreisekontrollen auf der A6, zeigen: Offene Justizschulden und bestehende Verurteilungen bleiben bei der Einreise nach Deutschland nicht unentdeckt.

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