Fr.. Mai 29th, 2026
JugendlicheFoto: Symbolbild/KI

In der Nacht auf Freitag, 29. Mai 2026, stoppte eine Polizeistreife in Nittenau zwei Jugendliche auf Rollern – beide ohne Führerschein, beide alkoholisiert. Der jüngere der beiden ist erst 15 Jahre alt. Die Eltern mussten ihre Kinder in der Nacht auf der Polizeidienststelle abholen.

Ruhestörung führt zufällig zu Verkehrskontrolle

Gegen 01:45 Uhr meldete ein Bürger in der Thanner Straße in Nittenau eine laute Party. Auf dem Weg zur Einsatzstelle beobachtete die Streifenbesatzung zwei Rollerfahrer, die das Gelände der Feier gerade verließen. Bei der anschließenden Kontrolle kamen gleich mehrere Straftatbestände ans Licht. Beide Fahrer waren minderjährig, keiner konnte eine gültige Fahrerlaubnis vorweisen – und beide hatten Alkohol konsumiert.

16-Jähriger im Bereich absoluter Fahruntüchtigkeit

Der erste Rollerfahrer, ein 16-Jähriger aus Nittenau, wies nach einem Atemalkoholtest einen Wert im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit auf. Damit liegt er deutlich über der Grenze, ab der Fahruntüchtigkeit unabhängig von der tatsächlichen Beeinträchtigung rechtlich als gegeben gilt. Da der Jugendliche zudem keine Fahrerlaubnis für seinen Roller der Marke Peugeot besaß, wurde eine Blutentnahme im Krankenhaus angeordnet. Sein Fahrzeug wurde zur technischen Überprüfung sichergestellt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

15-Jähriger ebenfalls ohne Führerschein und alkoholisiert

Der zweite Fahrer ist erst 15 Jahre alt. Auch er konnte für seinen Roller der Marke Piaggio keine Fahrerlaubnis vorweisen. Ein Vortest ergab bei ihm einen Alkoholwert im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Für Jugendliche unter 21 Jahren gilt in Deutschland die Null-Promille-Grenze am Steuer – jeder noch so geringe Alkoholgehalt im Blut stellt damit eine Ordnungswidrigkeit dar. Auf der Polizeidienststelle wurde ein beweissicherer Atemalkoholtest durchgeführt. Auch sein Roller wurde sichergestellt. Gegen den 15-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie einer Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz eingeleitet.

Eltern in der Nacht alarmiert – ernste Konsequenzen drohen

Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden beide Jugendlichen in die Obhut ihrer Erziehungsberechtigten übergeben, die mitten in der Nacht zur Dienststelle kommen mussten. Neben den strafrechtlichen und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Konsequenzen für die Jugendlichen selbst dürfte der Vorfall auch für die Eltern unangenehme Nachfragen mit sich bringen – denn beide Roller wurden für technische Prüfungen sichergestellt und stehen vorerst nicht zur Verfügung.

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