Fr.. Mai 29th, 2026
BetrugsmascheFoto: Symbolbild

Eine 76-jährige Frau aus Amberg ist Opfer einer neuen Callcenter-Betrugsmasche geworden. Die Täter erbeuteten einen mittleren fünfstelligen Geldbetrag.

Betrugsgespräch in russischer Sprache

Die Kriminalpolizeiinspektion Amberg ermittelt aktuell in einem Fall des sogenannten „Russischen Callcenters“. Am Donnerstagabend, 28.05.2026, erhielt eine 76-jährige Frau mit russischen Wurzeln einen Anruf eines bislang unbekannten Täters. Das Gespräch wurde vollständig in russischer Sprache geführt. Der Anrufer behauptete mit der bekannten Schockanruf-Masche, die Tochter der Frau habe einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Für deren Freilassung müsse eine hohe Kaution bezahlt werden.

Geldübergabe auf Parkplatz

Die Geschädigte glaubte den Angaben und traf sich wenig später im Bereich Regensburger Straße/Merianstraße in Amberg mit einem Geldabholer. Dort übergab sie einen mittleren fünfstelligen Bargeldbetrag an den unbekannten Mann. Anschließend entfernte sich der Täter unerkannt. Erst danach bemerkte die Frau den Betrug und meldete sich bei der Polizei. Trotz umfangreicher Fahndungsmaßnahmen konnte der Geldabholer bislang nicht gefunden werden.

Polizei sucht Zeugen

Der mutmaßliche Geldabholer wird als etwa 25 Jahre alt, rund 1,75 Meter groß und schlank beschrieben. Er soll osteuropäisch ausgesehen haben und trug ein blaues Hemd sowie eine helle Hose. Die Kriminalpolizei bittet Zeugen, die am Donnerstagabend zwischen 20 und 21 Uhr im Bereich Regensburger Straße/Merianstraße oder rund um das Lokal „Asia Palast“ verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben, sich zu melden. Weitere Informationen und Präventionstipps zu Schockanrufen und Enkeltrick-Betrug gibt es bei Polizei-Beratung Betrug und Enkeltrick.

Polizei warnt vor neuer Masche

Das Polizeipräsidium Oberpfalz warnt eindringlich vor der neuen Betrugsform. Besonders Menschen mit russischen Sprachkenntnissen geraten derzeit verstärkt ins Visier der Täter. Die Polizei weist erneut darauf hin, dass echte Polizeibeamte niemals Bargeld oder Wertgegenstände zur Durchführung von Ermittlungen verlangen.

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