Di.. Juni 2nd, 2026
BundespolizeiFoto: Bundespolizei Waldmünchen

Am Wochenende vom 29. bis 31. Mai führte die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen am Hauptbahnhof Regensburg einen Schwerpunkteinsatz durch. Dabei stellten die Einsatzkräfte mehrere gefährliche Gegenstände sicher und kontrollierten zahlreiche Reisende.

Einsatz am Wochenende

Die Bundespolizei erhöhte bundesweit ihre Präsenz an Bahnhöfen, um das Sicherheitsgefühl der Reisenden zu stärken. Auch in Regensburg waren mehrere Streifen im Einsatz, darunter Kräfte der Bundespolizeiabteilung. Für den Zeitraum galt am Hauptbahnhof Regensburg eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände, soweit diese nicht bereits nach dem Waffengesetz verboten sind.

Feststellungen der Beamten

Am Freitagabend kontrollierten die Beamten einen 16-jährigen Iraker und fanden bei ihm ein Reizstoffsprühgerät, das sichergestellt wurde. Kurz darauf stellten sie bei einem 31-jährigen Tunesier ein Cuttermesser sicher.

Am Samstag gegen 16:30 Uhr erkannte ein Super-Recognizer einen per Haftbefehl gesuchten 73-jährigen Deutschen. Der Mann beglich seine Justizschulden aus einem Bußgeldverfahren in Höhe von über 50 Euro und konnte danach weiterreisen.

Am Samstagabend fanden Bundespolizisten bei einem 19-jährigen Deutschen eine Schreckschusswaffe mit vier Patronen und nahmen diese ab. Kurz darauf stellten die Beamten bei einem 36-jährigen Deutschen ein Pfefferspray sicher. Gegen Mitternacht fiel schließlich ein 30-jähriger Deutscher mit einem um den Hals getragenen Neck-Knife auf. Da gegen ihn ein Waffenbesitzverbot vorliegt, wird nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.

Rechtliche Folgen

Für Verstöße gegen die Allgemeinverfügung kann ein Zwangsgeld verhängt werden. Die bundesweiten Feststellungen zu dem Einsatz veröffentlicht das Bundespolizeipräsidium, die Bilanz der Bundespolizeidirektion München ist ebenfalls online abrufbar. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6286513

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